Mängel und Sanierungsbedarf Feuerwehrhäuser St. Goarshausen

Feuerwehrhaus St. Goarshausen-Süd

Es ist keine Lagerkapazität vorhanden. Weniger oft benötigte Dinge müssen ausgelagert bzw. auf dem nicht begehbaren Dachboden gelagert werden.

Beispiel RTB, Schiffsbedarf und Ersatzteile, Sandsäcke, Hochwasserboote.

Stromversorgung

  • Zum Teil veraltet, wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert.
  • Die Stromversorgung in der Schlauchwerkstatt ist nicht spritzwassergeschützt.
  • Die Stromversorgung des Gebäudes wurde bislang nicht auf Sicherheit geprüft.

Fahrzeughalle

  • Die Fahrzeughalle ist ≈ 50% zu klein (Soll ca. 250m²; Ist 128m²) – UVV (siehe Hinweise des Geräteprüfdienstes vom 31.05. + 01.06.06).
  • Es sind keine Möglichkeiten zur Fahrzeug- / Gerätepflege und Wartung vorhanden
    – UVV.
  • Die Fahrzeuge und Geräte müssen im Hof gepflegt und gewartet werden – UVV.
  • Um Geräte aus den Fahrzeugen zu entnehmen müssen diese aus der Fahrzeughalle gefahren werden – UVV.
  • Die Fahrzeugtüren können größtenteils nicht – oder nicht richtig geöffnet werden – UVV.
  • Sicherheitsabstände nach UVV um die Fahrzeuge sind nicht vorhanden
    (nach UVV 0,5m rund um jedes einzelne Fahrzeug bei geöffneten Fahrzeugtüren).
  • Die Fahrzeuge können von der Mannschaft nicht in der Fahrzeughalle besetzt werden, dies ist nur im Hof besetzt möglich – UVV.
  • Die Anhängeleiter ragt in den Verkehrsweg (Durchgang zum Stellplatz des LF16/12) hinein – UVV.
  • Durch die hohen schmalen Stufen in die Arbeitsgrube besteht die Gefahr des Hineinfallens – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV.
  • Die Abdeckung der Grube ist nicht befahrbar – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV
  • Die Arbeitsgrube ist nicht beleuchtet – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV.
  • Es besteht keine Möglichkeit die Boote unterzubringen, ein RTB ist in einer vom Förderverein angemieteten Garage untergestellt, ein RTB auf RPL9.
  • Eine Reinigungsmöglichkeit (Stiefelreinigung) zur Reinigung verschmutzter Einsatzstiefel ist nicht vorhanden, somit wird Schmutz von der Einsatzstelle in den Umkleideraum getragen – UVV / Hygiene.
  • Die durch die Fahrzeughalle laufenden Abwasserrohre aus Gusseisen sind veraltet und zum Teil undicht.

Werkstatt

  • Zu klein (Soll ca. 25m², Ist ca. 14m²) – UVV.
  • Beleuchtung unzureichend – UVV.

Schlauchwäsche

  • Ist zu klein (Soll ca. 75m²; Ist ca. 30m²) – UVV.
  • Die Beleuchtung ist unzureichend – UVV.
  • Die Druckprüfung der Schläuche muss im Hof durchgeführt werden (Witterung!) – UVV (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Es sind keine Sicherheitsvorkehrungen bzw. Schutzmaßnahmen gemäß UVV gegen platzende Schläuche vorhanden – UVV.
  • Schläuche müssen im Hof von Hand aufgewickelt werden (Witterung!) – UVV (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Beim Prüfen und Reinigen von Schläuchen sowie beim befüllen der Schlauchwanne großer Trinkwasserverbrauch, dadurch Zusammenbruch der Wasserversorgung (Toiletten!!) im restlichen Gebäude, Ursache – veraltete Wasserleitungen. Beim Waschen und Prüfen von nur 10 Druckschläuchen der Größe B werden fast 2.000 Liter Wasser verbraucht.
  • Die komplette Schlauchpflegeanlage ist auf dem Stand der Technik der 1960iger Jahre oder früher und entspricht weder dem heutigen Stand der Technik noch der UVV.

Schlauch- / Übungsturm

  • Die Aufstiegsleiter entspricht nicht den gültigen Richtlinien und ist gemäß UVV nicht zulässig (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Die hölzernen Zwischenböden werden als Lagerfläche genutzt, es bestehen jedoch keine Angaben über deren Tragfähigkeit – UVV.
  • Der unzulässige Aufenthalt unter, im Turm hängenden, Lasten kann nicht verhindert werden – UVV.
  • Die Bedienung des Schlauchaufzuges entspricht nicht der UVV. Bei der Bedienung des Schlauchaufzuges muss der Bediener, um den Hebe- bzw. Senkvorgang zu beobachten, unter der Last stehen – UVV, (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Vor dem Turm ist ein Parkplatz ausgewiesen, der dass An- und Ausliefern von Schlauchmaterial sowie das Abdrücken und Aufwickeln der Schläuche behindert bzw. unmöglich macht.
  • Während der Übungsdienste kann der Turm oftmals wegen dort parkender Fahrzeuge nicht genutzt werden.
  • Die Beleuchtung ist unzureichend – UVV.

Hof

  • Dient als Parkplatz.
  • Türen und Tore des Gerätehauses sowie die Ausfahrt werden oft zugeparkt.
  • Während der allgemeinen Geschäftszeiten stehen den Einsatzkräften keine Parkplätze zur Verfügung, oftmals müssen die Einsatzkräfte auf den beiden Gehwegen an der Bundesstraße parken und diese überqueren (UVV).
  • Die Beleuchtung ist unzureichend. (UVV)

Umkleideraum

  • Es ist keine Trennung Damen / Herren möglich.
  • Es ist keine schwarz-weiß Trennung möglich – Hygiene.
  • Schimmelbildung an den Wänden trotz stetiger Belüftung durch offene Tür – Hygiene.

Treppenraum

  • Die Kanten der Treppenstufen sind abgelaufen und rund – UVV.
  • Beim Begehen der Treppe und des Flures mit nassem Schuhwerk besteht eine erhöhte Unfallgefahr da diese nicht rutschhemmend ausgeführt sind – UVV.
  • Salpeterausblühungen und abplatzender Putz im oberen Flur – feuchtes Mauerwerk.

FEZ

  • Zu klein (Soll ca. 24m²; Ist ca. 8,5m²)

Atemschutzwerkstatt

  • Zu klein (Soll ca. 60m²; ist ca. 30m²)
  • Keine schwarz-weiß Trennung möglich- UVV / Hygiene.

Sanitärbereich

  • Es ist keine Trennung Damen / Herren möglich.
  • Es sind keine Duschen vorhanden – Hygiene.

Unterrichtsraum

  • Zu klein für die komplette Einheit St. Goarshausen.
  • Kein separater Besprechungsraum für Führungspersonal bei größeren Einsätzen vorhanden.
  • Salpeterausblühungen und abplatzender Putz im Unterrichtsraum – feuchtes Mauerwerk.
  • Der Bodenbelag im kompletten OG genügt nicht den Ansprüchen an ein Feuerwehrhaus, er ist empfindlich und schlecht zu reinigen. Der Bodenbelag war lediglich als Übergangslösung zur Versiegelung des schadstoffbelasteten Parkettbodens bis zu einem Neubau gedacht.

Erdgeschoss

Im kompletten Erdgeschoss ist die rückwärtige Bruchsteinwand feucht.

Heizung

Das Gebäude verfügt über keine separate Heizungsanlage, es ist an die Heizung des Verwaltungsgebäudes angeschlossen. Bei defekt oder Stromausfall kann auch das Feuerwehrhaus nicht mehr beheizt werden. Zum Teil noch alte Heizkörper und Rohre.

Das komplette Gebäude ist nicht isoliert. Durch das nicht isolierte Dach geht während der kalten Jahreszeit eine immense Wärmemenge verloren.

Sonstiges

Auf der Gebäuderückseite (Bahnseite) befindet sich ein Notzugang um dem Personal der FF-GOH den Zugang zum Gerätehaus bei Hochwasser zu ermöglichen. Das vorhandene Absperrgeländer zur Bahnstrecke musste für die Sanierung des Daches entfernt werden und wurde nicht mehr ersetzt. Somit ist kein Schutz vor unbeabsichtigtem Betreten des Bahnkörpers mehr vorhanden – UVV.

Feuerwehrhaus St. Goarshausen-Nord

Es ist keine Lagerkapazität vorhanden. Weniger oft benötigte Dinge müssen ausgelagert werden.

Beispiel RTB, Material Gefahrstoffzug, Hochwasserboote.

Stromversorgung

  • Zum Teil veraltet, wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert.
  • Die Stromversorgung des Gebäudes wurde bislang nicht auf Sicherheit geprüft.

Fahrzeughalle

  • Das Hallentor samt Torantrieb MZF / ELW stammt aus dem Jahr 1974 und macht zunehmend starke Geräusche welche auf mechanischen Verschleiß schließen lassen.
  • Der Torantrieb sowie die Torführung des Tores LF10/6 / AL18 stammt aus dem Jahr 1974 und sind nicht aufeinander abgestimmt, so dass das Tor nicht optimal geführt ist.
  • Die Fahrzeughalle ist ≈ 50% zu klein
  • Es sind keine Möglichkeiten zur Fahrzeug- / Gerätepflege und Wartung vorhanden
    – UVV.
  • Die Fahrzeuge und Geräte müssen im Hof gepflegt und gewartet werden – UVV.
  • Um Geräte aus den Fahrzeugen zu entnehmen müssen diese aus der Fahrzeughalle gefahren werden – UVV.
  • Die Fahrzeugtüren können größtenteils nicht – oder nicht richtig geöffnet werden – UVV.
  • Sicherheitsabstände nach UVV um die Fahrzeuge sind nicht vorhanden
    (nach UVV 0,5m rund um jedes einzelne Fahrzeug bei geöffneten Fahrzeugtüren).
  • Die Fahrzeuge können von der Mannschaft nicht in der Fahrzeughalle besetzt werden, dies ist nur im Hof besetzt möglich – UVV.
  • Die Einsatzspinde befinden sich in der Fahrzeughalle – Hygiene, UVV, Problematik Dieselabgase
  • Es ist keine schwarz-weiß Trennung möglich – Hygiene.

Hof

  • Keine Parkplätze für die Einsatzkräfte vorhanden. (UVV).
  • Die Beleuchtung ist unzureichend. (UVV)

Heizung

  • Das komplette Gebäude ist nicht isoliert. Durch das nicht isolierte Dach geht während der kalten Jahreszeit eine immense Wärmemenge verloren.

Sonstiges

  • Das aus Asbestzementplatten (Eternit) bestehende Dach muss mittelfristig saniert werden.
  • Die Dachentwässerungen sind zum Teil defekt.