Positionierung zum Standort

Auszug aus einem Brief vom 03.05.2012 an:

  • Verbandsgemeinde Loreley; 
  • SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat; 
  • CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat; 
  • FWG-Fraktion im Verbandsgemeinderat; 
  • Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion im Verbandsgemeinderat; 
  • Stadt St. Goarshausen, 
  • Wählerliste Wilhelm-Fraktion im Stadtrat; 
  • CDU-Fraktion im Stadtrat; 
  • FWG-Fraktion im Stadtrat; 

Neubau Feuerwehrhaus St. Goarshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wehrleitung der Verbandsgemeinde Loreley sowie die Wehrführung der Feuerwehreinheit St. Goarshausen haben sich intensiv mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Stützpunktfeuerwehr St. Goarshausen beschäftigt. Die Gründe, die für einen Neubau des Gerätehauses sprechen, dürften hinlänglich bekannt sein. Ein weiterer Punkt ist die dann mögliche Zusammenlegung der Wachen Nord und Süd. Seit geraumer Zeit finden die Übungsdienste beider Löschzüge gemeinsam statt. Die Nutzung von Fahrzeugen und Geräten wird heute schon sinnvoll geplant und kann zukünftig noch weiter optimiert werden, was zu Kosteneinsparungen führt. Beide vorhandene Gerätehäuser können aufgegeben, einer anderen Nutzung zugeführt oder veräußert werden.

Nach Durchsicht der drei Gutachten des Sachverständigenbüros über die möglichen Standorte haben wir, unter Zugrundelegung feuerwehrspezifischer Belange wie Ausrückzeit, Erreichbarkeit, Grundstücksgröße, Lage, evtl. Lärmbelästigung der Nachbarschaft, Ausbildungsmöglichkeiten uvm., eine Gegenüberstellung der Grundstücke

  • Gärtnerei Spitzlay, Nastätterstraße
  • Rathaus der Stadt St. Goarshausen mit Hinterhaus und Nebengebäuden
  • Busunternehmen Heise, Forstbachstraße

vorgenommen und Prioritäten festgelegt.

Priorität 1       

Grundstück der ehem. Gärtnerei Spitzlay:

Größe:               Das Grundstück bietet mit über 2000m² Fläche die größte Grundfläche.

Erreichbarkeit:   Das an der B 274 gelegene Grundstück ist verkehrstechnisch gut erreichbar.

Hochwasser:      Das Grundstück ist hochwasserfrei.

Zuschnitt:           Die Grundstücksform ist sehr gut für das Projekt geeignet.

Reserven:          Das Grundstück bietet Reserven und gute Möglichkeiten welche für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt werden können.

Nachbarschaft:  Die Nachbarschaft wird als unproblematisch eingestuft, westlich schließt sich offene Wohnbebauung und östlich das Katasteramt an.

Parken:              Es können auf dem Grundstück Parkmöglichkeiten für die Einsatzkräfte geschaffen werden. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen abends und an den Wochenenden auf dem Parkplatz des benachbarten Katasteramtes.

Ausrücken:        Das Ausrücken der Fahrzeuge ist unproblematisch, es befinden sich keine Hindernisse oder Einschränkungen im Ausfahrtbereich.

Kosten:              Laut Gutachten die geringsten Kosten zur Baureifmachung.

Priorität 2       

Grundstück Rathaus der Stadt St. Goarshausen:

Größe:               Die Grundfläche von ca. 1200m² ist ausreichend groß.

Erreichbarkeit:   Das an der B 42 gelegene Grundstück ist zentral gelegen und verkehrstechnisch gut erreichbar.

Hochwasser:      Das Grundstück ist nicht hochwasserfrei, mit einer eine Überflutung ist ab einem Pegelstand Pegel Kaub von ca. 710cm zu rechnen. Die Fahrzeuge und verschiedene Gerätschaften müssen dann ausgelagert werden.

Zuschnitt:           Die Grundstücksform ist gut für das Projekt geeignet.

Reserven:          Reserveflächen sind keine vorhanden.

Nachbarschaft:  Die Nachbarschaft zu einem Hotel kann sich negativ im Hinblick auf Lärm und nächtliches Ausrücken auswirken.

Parken:              Einige wenige Parkflächen könnten u. U. auf dem Grundstück geschaffen werden.
Gegenüber befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Hier müssen die Einsatzkräfte darauf hoffen genügend freie Plätze vorzufinden, des Weiteren muss die Bundesstraße überquert werden, welches eine zusätzliche Gefahrenquelle für die Einsatzkräfte bedeutet.

Ausrücken:        Das Ausrücken der Fahrzeuge ist unproblematisch, jedoch müssen die zum Feuerwehrhaus kommenden sowie ausfahrenden Fahrzeuge den Fußgängerweg überqueren, hier besteht eine nicht unbedeutende Unfallgefahr für Fußgänger.
Es besteht die Gefahr dass die Ausfahrt mit Kraftfahrzeugen zugestellt wird.

Kosten:              Die Kosten zur Baureifmachung liegen laut Gutachten 90.000 EUR über denen des Grundstückes in der Nastätterstraße.

Priorität 3

ehem. Busunternehmen Heise, Forstbachstraße:

Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme sowie aus feuerwehrtaktischen Gründen, ist dieser Standort Ungeeignet und wird von unserer Seite nicht weiter betrachtet.

Fazit:

Unserer Meinung nach ist der Standort mit der höchsten Priorität das Grundstück der ehem. Gärtnerei Spitzlay. Dieser Standort entspricht den Anforderungen und den Bedürfnissen der Feuerwehr am besten.

Aus diesem Grund, schlagen wir vor, dass der Rat der Verbandsgemeinde Loreley in seiner letzten Sitzung unserem Vorschlag folgt und sich auf den Standort Nastätter Straße, ehem. Gärtnerei Spitzlay festlegt.

Wir halten es für Notwendig, das der Verbandgemeinderat der Verbandsgemeinde Loreley den Standort festlegt, da alle Mitglieder des Rates die Örtlichkeiten kennen und einen direkten Bezug zu Ihrer Feuerwehr haben. Die Standortwahl dem Rat der neuen Verbandsgemeinde als Aufgabe zu überlassen erachten wir als schwierig. Ein neuer Verbandsgemeinderat wird sich in diese Thematik erst einarbeiten müssen, was u. U. ein langwieriger Prozess werden dazu führen kann, dass die Standorte wiederholt, evtl. sogar durch neue kostenpflichtige Gutachten überprüft werden müssen.

Zur Erläuterung unserer Stellungnahme und den Anforderungen und Bedürfnissen der Feuerwehr stehen wir Ihnen zur Entscheidungsfindung selbstverständlich zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ralf Reckermann Dirk Jacoby
– Wehrleiter VG Loreley – – Wehrführer St. Goarshausen –
Übersicht der erbrachten Eigenleistungen

Eigenleistung der FF-GOH am Standort “Süd”  seit 1985 bei Arbeiten am Feuerwehrhaus, Fahrzeug- und Gerätepark 
     
Nr. Projekt Übernahme Materialkosten
1 FEZ; 1985 – Planung und Bau VG; FöVe
2 FEZ; Bau des 1. Funktisch  FöVe
3 Unterrichtsraum; Renovierung FöVe
4 Unterrichtsraum, Flur; Renovierung der Holzböden FöVe
5 Löschboot RPL9; 1988 – 1991 Umbau und Instandsetzung Land; FöVe
6 AGW; Planung und Bau VG
7 Jugendfeuerwehr; Planung und Bau eines Umkleideraum inkl. Garderobe FöVe
8 Unterrichtsraum; Neuanstrich VG
9 Einsatzspinde; Beschaffung und Montage FöVe
10 VG-Lager; Planung und Bau eines Lagerraum in der ehem. DRK-Leitstelle VG
11 VG-Lager; Demontage der Fernsprech- und Elektrotechnik der ehem. DRK-Leitstelle  
12 VG-Lager; Planung  
13 Außenbereich; Instandsetzung des ÜFH am Gerätehaus FöVe
14 FEZ; Zumauern und verputzen des Fensters; Beschaffung und Montage von Regal, Steckdosen, Beleuchtung, Schlüsselschrank FöVe
15 Flur; Neugestaltung, Montage Holzdecke, Montage Garderobe VG; FöVe
16 Unterrichtsraum; Ankauf und Montage des Buffets FöVe
17 Unterrichtsraum/Jugendfeuerwehraum; Ankauf und Montage der Schrankwände FöVe
18 Toiletten; Planung und Bau VG
19 Küche; Renovierung und Erweiterung Mobiliar VG; FöVe
20 Flur/Treppenraum; Neuanstrich VG
21 Fahrzeugkonzept; Neukonzeptionierung, Fahrzeug TSF kann eingespart werden; keine Ersatzbeschaffung notwendig VG
22 Umkleideraum Einsatzabteilung; Planung  
23 Umkleideraum Einsatzabteilung; Verputzarbeiten, Bodenanstrich VG
24 Fahrzeughalle; Montage Heizkörper  
25 Löschboot; Anlegesteiger Anstrich erneuert Land; FöVe
26 Außenbereich; bahnseitiges Geländer für Gerüststellung Dachrenonierung demontiert  
27 Unterrichtsraum; Beschaffung und Montage von Beamer, Leinwand, PC FöVe
28 Planung Neubau Fwhs; in den Jahren 2002 – 2012 wurden insges. 12 mögliche Standorte untersucht und in Grundzügen Maßstabsgetreu gezeichnet (Zeit pro Standort ca. 5 Std.)  
29 Planung Neubau Fwhs; ab 2014, Div. Planungen zur Flächenreduzierung der Machbarkeitsstudie. Insges Flächeneinsparung von ca. 500m² (Preis/m² 2.100 EUR = ca. 1.000.000 EUR)  
30 Fahrzeughalle; Planung und Montage der Drucklufterhaltung für beide LF VG
31 Löschboot; Planung Anlegesteiger und Tankstelle für HLB  
32 Löschboot; Anstricharbeiten neuer Ponton für HLB Land
33 Bau Toilettenanlage in Nord FöVe
34 Zugang zum Kellergeschoß im Aussenbereich FöVe
35 Einbau Zwischendewcke in der Fahrzeughalle für Lagerraum FöVe
36 Anbau Fahrzeughalle für MZF 2 vom Kreis FöVe; Kreis
37 Lagerraum Keller mit Funk und Telefonarbeitsplatz FöVe
38 Küche; Renovierung und Erweiterung Mobiliar FöVe
39 Verlegen von Fliessen in der Fahrzeughalle VG
40 Vorplatz mit Verbunfpflaster befestigt VG
41 Hochwasserlager an den Tennisplätzen FöVe
42 Hochwassercontainer Ehrenthal FöVe; Stadt
43 Bau aller Hochwasserböcke für Wellmich und Ehrenthal FöVe; Stadt
443 Fahrzeuge gekauft und ausgebaut FöVe

Mängel und Sanierungsbedarf Feuerwehrhäuser St. Goarshausen

Feuerwehrhaus St. Goarshausen-Süd

Es ist keine Lagerkapazität vorhanden. Weniger oft benötigte Dinge müssen ausgelagert bzw. auf dem nicht begehbaren Dachboden gelagert werden.

Beispiel RTB, Schiffsbedarf und Ersatzteile, Sandsäcke, Hochwasserboote.

Stromversorgung

  • Zum Teil veraltet, wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert.
  • Die Stromversorgung in der Schlauchwerkstatt ist nicht spritzwassergeschützt.
  • Die Stromversorgung des Gebäudes wurde bislang nicht auf Sicherheit geprüft.

Fahrzeughalle

  • Die Fahrzeughalle ist ≈ 50% zu klein (Soll ca. 250m²; Ist 128m²) – UVV (siehe Hinweise des Geräteprüfdienstes vom 31.05. + 01.06.06).
  • Es sind keine Möglichkeiten zur Fahrzeug- / Gerätepflege und Wartung vorhanden
    – UVV.
  • Die Fahrzeuge und Geräte müssen im Hof gepflegt und gewartet werden – UVV.
  • Um Geräte aus den Fahrzeugen zu entnehmen müssen diese aus der Fahrzeughalle gefahren werden – UVV.
  • Die Fahrzeugtüren können größtenteils nicht – oder nicht richtig geöffnet werden – UVV.
  • Sicherheitsabstände nach UVV um die Fahrzeuge sind nicht vorhanden
    (nach UVV 0,5m rund um jedes einzelne Fahrzeug bei geöffneten Fahrzeugtüren).
  • Die Fahrzeuge können von der Mannschaft nicht in der Fahrzeughalle besetzt werden, dies ist nur im Hof besetzt möglich – UVV.
  • Die Anhängeleiter ragt in den Verkehrsweg (Durchgang zum Stellplatz des LF16/12) hinein – UVV.
  • Durch die hohen schmalen Stufen in die Arbeitsgrube besteht die Gefahr des Hineinfallens – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV.
  • Die Abdeckung der Grube ist nicht befahrbar – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV
  • Die Arbeitsgrube ist nicht beleuchtet – entspricht nicht den Richtlinien über das Betreiben von Arbeitsgruben – UVV.
  • Es besteht keine Möglichkeit die Boote unterzubringen, ein RTB ist in einer vom Förderverein angemieteten Garage untergestellt, ein RTB auf RPL9.
  • Eine Reinigungsmöglichkeit (Stiefelreinigung) zur Reinigung verschmutzter Einsatzstiefel ist nicht vorhanden, somit wird Schmutz von der Einsatzstelle in den Umkleideraum getragen – UVV / Hygiene.
  • Die durch die Fahrzeughalle laufenden Abwasserrohre aus Gusseisen sind veraltet und zum Teil undicht.

Werkstatt

  • Zu klein (Soll ca. 25m², Ist ca. 14m²) – UVV.
  • Beleuchtung unzureichend – UVV.

Schlauchwäsche

  • Ist zu klein (Soll ca. 75m²; Ist ca. 30m²) – UVV.
  • Die Beleuchtung ist unzureichend – UVV.
  • Die Druckprüfung der Schläuche muss im Hof durchgeführt werden (Witterung!) – UVV (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Es sind keine Sicherheitsvorkehrungen bzw. Schutzmaßnahmen gemäß UVV gegen platzende Schläuche vorhanden – UVV.
  • Schläuche müssen im Hof von Hand aufgewickelt werden (Witterung!) – UVV (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Beim Prüfen und Reinigen von Schläuchen sowie beim befüllen der Schlauchwanne großer Trinkwasserverbrauch, dadurch Zusammenbruch der Wasserversorgung (Toiletten!!) im restlichen Gebäude, Ursache – veraltete Wasserleitungen. Beim Waschen und Prüfen von nur 10 Druckschläuchen der Größe B werden fast 2.000 Liter Wasser verbraucht.
  • Die komplette Schlauchpflegeanlage ist auf dem Stand der Technik der 1960iger Jahre oder früher und entspricht weder dem heutigen Stand der Technik noch der UVV.

Schlauch- / Übungsturm

  • Die Aufstiegsleiter entspricht nicht den gültigen Richtlinien und ist gemäß UVV nicht zulässig (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Die hölzernen Zwischenböden werden als Lagerfläche genutzt, es bestehen jedoch keine Angaben über deren Tragfähigkeit – UVV.
  • Der unzulässige Aufenthalt unter, im Turm hängenden, Lasten kann nicht verhindert werden – UVV.
  • Die Bedienung des Schlauchaufzuges entspricht nicht der UVV. Bei der Bedienung des Schlauchaufzuges muss der Bediener, um den Hebe- bzw. Senkvorgang zu beobachten, unter der Last stehen – UVV, (siehe Hinweis des Geräteprüfdienstes vom 01.06.06).
  • Vor dem Turm ist ein Parkplatz ausgewiesen, der dass An- und Ausliefern von Schlauchmaterial sowie das Abdrücken und Aufwickeln der Schläuche behindert bzw. unmöglich macht.
  • Während der Übungsdienste kann der Turm oftmals wegen dort parkender Fahrzeuge nicht genutzt werden.
  • Die Beleuchtung ist unzureichend – UVV.

Hof

  • Dient als Parkplatz.
  • Türen und Tore des Gerätehauses sowie die Ausfahrt werden oft zugeparkt.
  • Während der allgemeinen Geschäftszeiten stehen den Einsatzkräften keine Parkplätze zur Verfügung, oftmals müssen die Einsatzkräfte auf den beiden Gehwegen an der Bundesstraße parken und diese überqueren (UVV).
  • Die Beleuchtung ist unzureichend. (UVV)

Umkleideraum

  • Es ist keine Trennung Damen / Herren möglich.
  • Es ist keine schwarz-weiß Trennung möglich – Hygiene.
  • Schimmelbildung an den Wänden trotz stetiger Belüftung durch offene Tür – Hygiene.

Treppenraum

  • Die Kanten der Treppenstufen sind abgelaufen und rund – UVV.
  • Beim Begehen der Treppe und des Flures mit nassem Schuhwerk besteht eine erhöhte Unfallgefahr da diese nicht rutschhemmend ausgeführt sind – UVV.
  • Salpeterausblühungen und abplatzender Putz im oberen Flur – feuchtes Mauerwerk.

FEZ

  • Zu klein (Soll ca. 24m²; Ist ca. 8,5m²)

Atemschutzwerkstatt

  • Zu klein (Soll ca. 60m²; ist ca. 30m²)
  • Keine schwarz-weiß Trennung möglich- UVV / Hygiene.

Sanitärbereich

  • Es ist keine Trennung Damen / Herren möglich.
  • Es sind keine Duschen vorhanden – Hygiene.

Unterrichtsraum

  • Zu klein für die komplette Einheit St. Goarshausen.
  • Kein separater Besprechungsraum für Führungspersonal bei größeren Einsätzen vorhanden.
  • Salpeterausblühungen und abplatzender Putz im Unterrichtsraum – feuchtes Mauerwerk.
  • Der Bodenbelag im kompletten OG genügt nicht den Ansprüchen an ein Feuerwehrhaus, er ist empfindlich und schlecht zu reinigen. Der Bodenbelag war lediglich als Übergangslösung zur Versiegelung des schadstoffbelasteten Parkettbodens bis zu einem Neubau gedacht.

Erdgeschoss

Im kompletten Erdgeschoss ist die rückwärtige Bruchsteinwand feucht.

Heizung

Das Gebäude verfügt über keine separate Heizungsanlage, es ist an die Heizung des Verwaltungsgebäudes angeschlossen. Bei defekt oder Stromausfall kann auch das Feuerwehrhaus nicht mehr beheizt werden. Zum Teil noch alte Heizkörper und Rohre.

Das komplette Gebäude ist nicht isoliert. Durch das nicht isolierte Dach geht während der kalten Jahreszeit eine immense Wärmemenge verloren.

Sonstiges

Auf der Gebäuderückseite (Bahnseite) befindet sich ein Notzugang um dem Personal der FF-GOH den Zugang zum Gerätehaus bei Hochwasser zu ermöglichen. Das vorhandene Absperrgeländer zur Bahnstrecke musste für die Sanierung des Daches entfernt werden und wurde nicht mehr ersetzt. Somit ist kein Schutz vor unbeabsichtigtem Betreten des Bahnkörpers mehr vorhanden – UVV.

Feuerwehrhaus St. Goarshausen-Nord

Es ist keine Lagerkapazität vorhanden. Weniger oft benötigte Dinge müssen ausgelagert werden.

Beispiel RTB, Material Gefahrstoffzug, Hochwasserboote.

Stromversorgung

  • Zum Teil veraltet, wurde im Laufe der Jahre immer wieder erweitert.
  • Die Stromversorgung des Gebäudes wurde bislang nicht auf Sicherheit geprüft.

Fahrzeughalle

  • Das Hallentor samt Torantrieb MZF / ELW stammt aus dem Jahr 1974 und macht zunehmend starke Geräusche welche auf mechanischen Verschleiß schließen lassen.
  • Der Torantrieb sowie die Torführung des Tores LF10/6 / AL18 stammt aus dem Jahr 1974 und sind nicht aufeinander abgestimmt, so dass das Tor nicht optimal geführt ist.
  • Die Fahrzeughalle ist ≈ 50% zu klein
  • Es sind keine Möglichkeiten zur Fahrzeug- / Gerätepflege und Wartung vorhanden
    – UVV.
  • Die Fahrzeuge und Geräte müssen im Hof gepflegt und gewartet werden – UVV.
  • Um Geräte aus den Fahrzeugen zu entnehmen müssen diese aus der Fahrzeughalle gefahren werden – UVV.
  • Die Fahrzeugtüren können größtenteils nicht – oder nicht richtig geöffnet werden – UVV.
  • Sicherheitsabstände nach UVV um die Fahrzeuge sind nicht vorhanden
    (nach UVV 0,5m rund um jedes einzelne Fahrzeug bei geöffneten Fahrzeugtüren).
  • Die Fahrzeuge können von der Mannschaft nicht in der Fahrzeughalle besetzt werden, dies ist nur im Hof besetzt möglich – UVV.
  • Die Einsatzspinde befinden sich in der Fahrzeughalle – Hygiene, UVV, Problematik Dieselabgase
  • Es ist keine schwarz-weiß Trennung möglich – Hygiene.

Hof

  • Keine Parkplätze für die Einsatzkräfte vorhanden. (UVV).
  • Die Beleuchtung ist unzureichend. (UVV)

Heizung

  • Das komplette Gebäude ist nicht isoliert. Durch das nicht isolierte Dach geht während der kalten Jahreszeit eine immense Wärmemenge verloren.

Sonstiges

  • Das aus Asbestzementplatten (Eternit) bestehende Dach muss mittelfristig saniert werden.
  • Die Dachentwässerungen sind zum Teil defekt.